openideurope.eu

Online-Ausweis und EUDI-Wallet in Deutschland (Stand 2026)

So weisen Sie sich in Deutschland online aus: Online-Ausweis, AusweisApp, PIN-Rücksetzbrief, Smart-eID und der Start der deutschen EUDI-Wallet im Januar 2027.

LänderVeröffentlicht

In Deutschland weisen Sie sich online mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises aus. Sie halten den Ausweis an ein NFC-Smartphone, starten die AusweisApp und geben Ihre sechsstellige PIN ein. Die staatliche EU-Wallet soll Anfang 2027 folgen. Diese Seite erklärt das System und den Stand im Oktober 2026.

Steckbrief

Punkt Stand
Nationale eID bzw. Ausweis mit eID-Funktion Personalausweis, eID-Karte für Unionsbürger und elektronischer Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
Mobile oder App-Lösung AusweisApp (Android, iPhone, Windows, macOS); Smart-eID auf ausgewählten Smartphones
Bank-ID Keine eigene Bank-ID; Banken nutzen für die Kontoeröffnung Online-Ausweis oder Postident
eIDAS-Notifizierung und Vertrauensniveau Online-Ausweisfunktion 2017 notifiziert, Niveau hoch; Smart-eID nach Herstellerangaben substanziell
EUDI-Wallet, Oktober 2026 d-you, Start am 2. Januar 2027 angekündigt; Sandbox und Pilotprojekte laufen
Zuständige Stelle Bundesinnenministerium (notifizierende Stelle), BSI, Bundesdruckerei; EUDI-Wallet: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit SPRIND

Das nationale System

Die Online-Ausweisfunktion gibt es seit 2010. Heute steckt sie im Personalausweis, in der eID-Karte für Unionsbürger und EWR-Bürger sowie im elektronischen Aufenthaltstitel. Bei neu ausgestellten Ausweisen wird sie standardmäßig eingeschaltet geliefert. Der Chip speichert Ihre Ausweisdaten, und ein Dienstanbieter darf nur die Daten abfragen, für die er ein staatliches Berechtigungszertifikat besitzt.

Eine zentrale Rolle spielt das Bürgerkonto BundID, mit dem Sie Verwaltungsleistungen von Bund und vielen Ländern beantragen. Die Anmeldung gelingt mit dem Online-Ausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Weitere typische Einsatzfelder sind die Steuererklärung, die Rentenauskunft, das Führungszeugnis, die Kfz-Zulassung sowie die Kontoeröffnung bei Banken, ausführlicher in unserem Beitrag zur digitalen Identität im Banking. Warum das Niveau „hoch“ so wichtig ist, erklärt die Seite zu den Vertrauensniveaus.

Wie man ihn bekommt und nutzt

Voraussetzungen: ein gültiger Ausweis mit Chip, die PIN, ein NFC-Smartphone oder ein Kartenleser und die kostenlose AusweisApp des Bundes. Per Post erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer fünfstelligen Transport-PIN, die Sie einmal in eine eigene sechsstellige PIN ändern. Der Ablauf in Kurzform: Dienst auswählen, „Online-Ausweis“ wählen, Ausweis an die Smartphone-Rückseite halten, geforderte Daten prüfen, PIN eingeben.

PIN vergessen oder nie gesetzt? Hier der Stand: Der kostenlose PIN-Rücksetzdienst wurde Ende 2023 aus Kostengründen eingestellt, der Online-Ausweis ließ sich danach nur noch bei der Ausweisbehörde neu freischalten. Für die zweite Jahreshälfte 2026 war der Neustart angekündigt, kostenlos und ohne Termin. Laut Medienberichten und kommunalen Hinweisen ist der PIN-Rücksetzbrief inzwischen wieder online bestellbar: Sie authentifizieren sich in der AusweisApp mit der Zugangsnummer (CAN) auf der Kartenvorderseite, der Brief mit neuer PIN und Aktivierungscode wird per Postident zugestellt. Prüfen Sie vor der Bestellung auf dem Personalausweisportal, ob der Dienst bei Ihnen läuft. Wer nicht warten will, geht zur Ausweisbehörde.

Smart-eID: Mit ihr liegt die Ausweisidentität im geschützten Chip des Smartphones, der Ausweis kann zu Hause bleiben. Sie ist an kompatible Geräte gebunden, zunächst ausgewählte Samsung-Modelle. Wie breit sie im Oktober 2026 verfügbar ist, konnten wir nicht abschließend klären; die aktuelle Geräteliste steht auf der Seite der AusweisApp.

Die EU-Wallet in Deutschland (Stand Oktober 2026)

Die deutsche Wallet trägt den Namen d-you und wird vom Bundesdigitalministerium gemeinsam mit der Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und dem BSI entwickelt. Als Starttermin nennt das Ministerium den 2. Januar 2027, wenige Tage nach der EU-Frist Ende Dezember 2026. Sie soll allen Einwohnern kostenlos und freiwillig zur Verfügung stehen.

Zum Start gibt es den digitalen Identitätsnachweis (PID), rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung wollen Anwendungen anbieten. Später sollen Zertifikate, qualifizierte elektronische Signaturen, anonyme Anmeldungen und Zahlungsfunktionen folgen. Die Verwaltung kann sich über BundID oder direkt anbinden. Dresden testet seit Mitte 2026 den Dresden-Pass in der Wallet; die Anbindung an BundID wird im zweiten Halbjahr 2026 pilotiert.

Die erste Identifizierung läuft nach Medienberichten voraussichtlich über den Online-Ausweis; das Ministerium prüft Alternativen, weil viele ihre PIN nicht mehr kennen. Sicherheitsforscher kritisieren einzelne Designentscheidungen. Der Zeitplan ist ein Plan, kein fertiges Produkt. Mehr zum Hintergrund finden Sie in der EUDI-Wallet-Erklärung und im Zeitplan der EUDI-Wallet.

Was Sie jetzt tun können

Wer sich auf die Wallet vorbereiten will, prüft drei Dinge. Erstens: Ist die Online-Ausweisfunktion bei Ihrem Ausweis eingeschaltet? Die AusweisApp zeigt das beim Auslesen an, und die Behörde kann sie bei Bedarf freischalten. Zweitens: Kennen Sie Ihre sechsstellige PIN? Einen Test ermöglicht die AusweisApp mit der Funktion zum Ändern der PIN, sie bietet außerdem eine Selbstauskunft, mit der Sie ansehen, welche Daten auf dem Chip liegen. Drittens: Ist Ihr Smartphone NFC-fähig und aktuell? Welche Geräteanforderungen die Wallet im Einzelnen stellt, steht auf der Seite des Ministeriums; verlassen Sie sich dort auf die Angaben zum Start.

Wer die PIN nicht mehr weiß, bestellt den PIN-Rücksetzbrief oder geht zur Ausweisbehörde, und zwar möglichst vor dem Start der Wallet, denn wegen der erwarteten Nachfrage könnten Termine knapp werden. Prüfen Sie auch Ihr Ablaufdatum: Ein Ausweis, der bald ungültig wird, sollte rechtzeitig erneuert werden, weil sich Chip und Online-Ausweisfunktion mit dem neuen Dokument erneut einrichten lassen.

Nutzung im Ausland und für Ausländer

Der Online-Ausweis ist seit 2017 notifiziert, und die EU-weite gegenseitige Anerkennung gilt seit September 2018. Öffentliche Dienste anderer Mitgliedstaaten, die am eIDAS-Netzwerk hängen, müssen ihn akzeptieren; in der Praxis sind nicht alle Dienste angeschlossen, mehr dazu unter die eigene eID im EU-Ausland nutzen. Umgekehrt können Bürger anderer Staaten mit notifizierten eIDs bei angeschlossenen deutschen Diensten arbeiten. Menschen ohne deutschen Ausweis mit eID, etwa Drittstaatsangehörige, brauchen dafür den elektronischen Aufenthaltstitel. Die Nachbarn gehen eigene Wege, siehe Österreich mit ID Austria und die Schweiz mit der E-ID.

Datenschutz und Sicherheit kurz

Beim Online-Ausweis fließen Daten verschlüsselt direkt zwischen Chip und Dienstanbieter, die App vermittelt nur. Sie sehen vorab, wer die Daten anfordert und welche, und können einzelne abwählen. Die PIN geben Sie nur in der AusweisApp ein, nie auf einer Webseite. Nach drei Fehlversuchen wird die PIN gesperrt, die Entsperrung gelingt mit der PUK. Bei Verlust sperrt der Sperr-Notruf 116 116 die Online-Funktion. Fingerabdrücke lassen sich über sie nicht auslesen.

Offizielle Quellen: AusweisApp, Personalausweisportal und die EUDI-Wallet-Seite des BMDS.

Häufige Fragen

Ich habe meine PIN vergessen. Was nun?

Sie können die Online-Ausweisfunktion neu einrichten. Seit 2026 lässt sich dafür laut Medienberichten wieder ein PIN-Rücksetzbrief online bestellen, der per Postident zugestellt wird; Sie brauchen dazu die AusweisApp, ein NFC-Smartphone und Ihre Zugangsnummer (CAN). Alternativ setzt die Ausweisbehörde, oft nach Terminvereinbarung, die PIN vor Ort neu.

Brauche ich einen Kartenleser?

Nein, ein NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp genügt. Ein Kartenleser am Computer ist eine Alternative. Die AusweisApp gibt es für Android, iPhone, Windows und macOS.

Wann kommt die deutsche EUDI-Wallet?

Das Bundesdigitalministerium nennt den 2. Januar 2027 als Starttermin. Die Wallet soll dann für alle Einwohner kostenlos und freiwillig sein und zunächst mit dem digitalen Identitätsnachweis starten. Eine Sandbox für Tests läuft bereits.

Kann ich den Online-Ausweis im EU-Ausland nutzen?

Grundsätzlich ja, denn er ist bei eIDAS notifiziert und muss von angeschlossenen öffentlichen Diensten anderer Mitgliedstaaten anerkannt werden. Wie viele Dienste tatsächlich angebunden sind, unterscheidet sich von Land zu Land.

Mehr aus Länder